Das Arbeitsschutzgesetz fordert seit Ende des Jahres 2013 eine explizite Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Das bedeutet, dass alle Unternehmen und Organisationen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln müssen, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben können.
Die psychische Belastung bei der Arbeit umfasst unterschiedliche psychisch bedeutsame Einflüsse, wie z.B. die Arbeitsintensität, die sozialen Kontakte und Unterstützung am Arbeitsplatz, die Gestaltung der Arbeitszeit, aber auch die Umgebungsbedingungen wie Lärm, Beleuchtung und Klima. Daher ist es erforderlich, die psychische Belastung der Arbeit in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.
Ich unterstütze Sie bei der Erkennung und Prävention psychosozialer Belastungen am Arbeitsplatz und bei der langfristigen Reduzierung der Stressbelastung Ihrer Mitarbeiter durch Veränderung der organisatorischen, sozialen und individuellen Bedingungen.