Individualität

Jedes Unternehmen, ja sogar jeder Arbeitsplatz birgt individuelle Gefahrenquellen. Um Unfälle am Arbeitsplatz vorzubeugen, ist es wichtig, diese im Vorfeld zu identifizieren und die betrieblichen Sicherheitsstandards sachgemäß daran anzupassen. Eine umfassende Gefährdungsanalyse besteht nicht nur aus einer betrieblichen Begehung. Eine fachliche Kompetenz sowie Kenntnisse der gesetzlichen Rahmenbedingungen sind zwingend erforderlich, so dass ungeschulte Mitarbeiter mit einer solchen Aufgabe schnell überfordert sind. Eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit kann Abhilfe schaffen, erleichtert dem Unternehmen die Arbeit und garantiert eine ordnungsgemäße Umsetzung gesetzlicher Forderungen. Insbesondere für kleinere Betriebe kann das Einstellen einer internen Fachkraft eine große finanzielle Belastung darstellen, weshalb viele fälschlicherweise ganz auf diese Person verzichten. Die Alternative zur Festanstellung ist es daher die Beauftragung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Externe Dienstleitung für mehr Flexibilität und Kosteneffizienz

Bleiben Sie betrieblich weiterhin flexibel und das bei größtmöglicher Kosteneffizienz. Als externe Fachkraft  für Arbeitssicherheit berate und unterstütze ich Sie darin, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz vorzubeugen. Ich betreue Sie entweder ganzheitlich im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsprävention oder wir legen gemeinsam Schwerpunkte fest.

Die Grundbetreuung gemäß DGUV 2 umfasst u.a.:

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung- Verhaltnisprävention
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung- Verhaltensprävention
  • Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
  • Untersuchung nach Ereignissen
  • Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten

Betriebsspezifische Betreuung:

Zusätzlich zu der Grundbetreuung gemäß DGUV 2 können weitere betriebsspezifische Aufgaben anfallen. Zu nennen wären da u.a.

  • Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung (Acht Aufgabenfelder)
  • Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation (Fünf Aufgabenfelder)
  • Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation (Zwei Aufgabenfelder)
  • Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung (Ein Aufgabenfeld)

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